Aufnahme in das Mutter-Kind-Haus Bonn So erhalten Mütter und ihre Kinder einen Platz
Unser Angebot richtet sich insbesondere an Schwangere und Mütter, die drogengefährdet sind oder sich in Substitutionsbehandlung befinden. Eine Aufnahme ist möglich, wenn keine akute Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen besteht und ein entsprechender Cleanstatus vorliegt.
Die Mütter werden von unseren pädagogischen Fachkräften rund um die Uhr begleitet und unterstützt; bei Bedarf steht zusätzlich eine 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung. Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Hilfe ist die Bereitschaft der Mütter, eng mit den Fachkräften zusammenzuarbeiten und sich auf das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft einzulassen.
Unser Angebot richtet sich insbesondere an:
- Schwangere und Mütter mit einem oder mehreren Kindern
- Mütter, die Unterstützung bei der Pflege, Erziehung und Versorgung ihres Kindes benötigen
- Schwangere und Mütter, die drogengefährdet sind oder sich in Substitutionsbehandlung befinden
- Mütter mit belastenden Erfahrungen in ihrer Herkunftsfamilie, z. B. durch Gewalt, Misshandlung oder Missbrauch
- Mütter mit einer bestehenden Abhängigkeitserkrankung können nach erfolgreich abgeschlossener Entgiftung und Entwöhnung aufgenommen werden
Der Weg in das Mutter-Kind-Haus Bonn führt in der Regel über das zuständige Jugendamt. Selbstverständlich können sich Mütter auch schon vorab mit uns in Verbindung setzen, sich informieren und uns besuchen.
1. Gespräch beim Jugendamt
Die Mutter wendet sich an das zuständige Jugendamt und schildert ihre aktuelle Situation. Dort kann ein Antrag auf Hilfe nach § 19 SGB VIII (Betreuung von Müttern mit Kindern) gestellt werden.
2. Prüfung durch das Jugendamt
Das Jugendamt prüft den Unterstützungsbedarf und entscheidet, ob eine Aufnahme in einem Mutter-Kind-Haus sinnvoll und geeignet ist.
3. Kontaktaufnahme mit unserer Einrichtung
Wenn das Jugendamt eine Aufnahme grundsätzlich befürwortet, kann die Mutter oder das Jugendamt Kontakt mit uns aufnehmen. Gemeinsam besprechen wir dann die nächsten Schritte und planen eine mögliche Aufnahme.
Die Betreuung im Mutter-Kind-Haus Bonn erfolgt im Rahmen der Hilfen für Mütter mit Kindern nach § 19 SGB VIII. Die Hilfe richtet sich an volljährige Mütter sowie schwangere Frauen, die aufgrund persönlicher oder sozialer Belastungen Unterstützung bei der Pflege, Erziehung und Versorgung ihres Kindes benötigen und diese Hilfe annehmen möchten.
Die Leistung umfasst sowohl Unterkunft als auch pädagogische Betreuung. Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass die Mutter grundsätzlich bereit und in der Lage ist, Verantwortung für sich und ihr Kind zu übernehmen und keine Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung bestehen. Grundlage unserer Arbeit ist dabei stets der Schutz und das Wohl des Kindes gemäß § 8a SGB VIII.







